Wenn Ihnen eine Katze zugelaufen ist, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet das Tier bei der zuständigen kantonalen Meldestelle zu melden!
Infos und Adressen finden Sie unter diesem LInk: www.gefundene-tiere.ch
Wenn eine Katze mehrere Tage lang immer wieder vor Ihrer Haustür steht, sich durch miauen bemerkbar macht und ausgehungert aussieht, ist das ein Anzeichen dass sie sich verlaufen hat. Fragen Sie zuerst in der Nachbarschaft ob jemand diese Katze kennt oder ob Ihnen jemand einen Hinweis zum Halter geben kann. Sollte die Katze den Anschein machen, dass sie seit mehreren Tagen nichts mehr gegessen hat, stellen sie ihr eine Schale mit Wasser hin. Vielleicht haben sie Katzenfutter zu Hause das sie ihr in kleiner Menge geben können. Ansonsten kann man zur Not auch etwas vom Esstisch geben, es sollte jedoch nicht gesalzen sein. Melden Sie die gefundene Katze bei der zuständigen kantonalen Meldestelle! Bitte beachten Sie, dass eine zugelaufene Katze nicht einfach Ihr Eigentum ist. Diese Katzen haben einen Besitzer, die sie vermisst, sich sorgen macht und nach ihr sucht. Je länger Sie die Katze bei sich haben, desto schwieriger ist es sich von Ihr zu trennen.
Zusätzlich möchten wir Ihnen hier die Gelegenheit bieten, eine Anzeige aufzugeben.

Gefunden am
30. Dezember 2009
Kontakt:
Hans Eichenberger |


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